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   BSG, 18.02.1987 - 7 RAr 22/85   

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BSG, 18.02.1987 - 7 RAr 22/85 (https://dejure.org/1987,20156)
BSG, Entscheidung vom 18.02.1987 - 7 RAr 22/85 (https://dejure.org/1987,20156)
BSG, Entscheidung vom 18. Februar 1987 - 7 RAr 22/85 (https://dejure.org/1987,20156)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 14.08.1980 - 7 RAr 100/79
    Auszug aus BSG, 18.02.1987 - 7 RAr 22/85
    - 7 RAr 100/79 - worden sind, er-.

    Sie hat nämlich für die Erhebung der unzulässigen Klage durch falsche Rechtsmittelbelehrungen den Anlaß gegeben (vgl BSG vom 14. August 1980 - 7 RAr 100/79 -).

  • BSG, 14.11.1985 - 7 RAr 123/84

    Rücknahme eines Verwaltungsaktes - Ausübung pflichtgemäßen Ermessens -

    Auszug aus BSG, 18.02.1987 - 7 RAr 22/85
    eine Berufung des Betroffenen auf Vertrauensschutztatbestände nicht greift (BSGE 59, 157, 167, 169 ff).
  • BSG, 09.09.1986 - 7 RAr 20/85
    Auszug aus BSG, 18.02.1987 - 7 RAr 22/85
    Sollte dies auch nach sachgerechter Beteiligung des Klägers (5% 103, 106 SGG) nicht möglich sein, wird die Feststellung der zeitlichen Geltungsdauer der ausgesprochenen Bewilligung durch Auswertung der bei den Akten befindlichen Verfügung vom 15. Oktober 1980 zu erfolgen haben, ggfs unter Anwendung von Beweislastregeln (vgl BSG vom 9. September 1986 - 7 RAr 20/85 - S 9).
  • BSG, 12.12.1985 - 7 RAr 75/84

    Unzulässigkeit einer Leistungsklage - Anfechtung eines Aufhebungsbescheides -

    Auszug aus BSG, 18.02.1987 - 7 RAr 22/85
    Wie der Senat nämlich schon entschieden hat, ändert die Anwendung von % 139a AFG nichts daran, daß bei fortbestehender Arbeitslosigkeit die abschnittsweise Bewilligung jeweils ein und denselben Anspruch betrifft (BSGE 59, 227, 229 : SozR 4100 S 13" Nr. 29; Urteil vom 25. Juli 1986 - 7 RAr 9M/8H -).
  • BSG, 30.05.1990 - 11 RAr 33/88
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Revision durch Urteil vom 18. Februar 1987 (- 7 RAr 22/85 -) zurückgewiesen.

    Wie das BSG im Urteil vom 18. Februar 1987 (7 RAr 22/85) ausgeführt hat, sind diese Bescheide gemäß § 96 Abs. 1 SGG Gegenstand des Berufungsverfahrens (L 1 Ar 13/82) geworden, das durch Rücknahme der Berufung der Beklagten endete.

    Das LSG hat sich dabei auf Ausführungen im Urteil des BSG vom 18. Februar 1987 (aaO) bezogen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2005 - L 1 AL 12/05

    Arbeitslosenversicherung

    Der für das Arbeitsförderungsrecht zuständige 7. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) legt ein weites Verständnis zugrunde (Urteil vom 18.02.1987 - 7 RAr 22/85 -, Juris).
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